Hochzeitsglanz Marilen Freitag
Meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten wichtige Informationen zu meinen Dienstleistungen und regeln die Bedingungen, unter denen diese angeboten werden. Bitte macht Euch mit den AGBs vertraut, um einen reibungslosen Ablauf unserer Zusammenarbeit zu gewährleisten.
§ 1 Geltungsbereich
Für alle Leistungen, Angebote und Vertragsbeziehungen zwischen Hochzeitsglanz Marilen Freitag, Romsdorfer Siedlung in 06722 Droyßig OT Romsdorf und dem Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Jede Änderung bedarf der Schriftform.
Mündliche oder telefonische Nebenabreden gelten nur für den jeweiligen geschäftlichen Einzelfall und sind zwingend in Schriftform festzuhalten.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingen (im folgenden AGB genannt) befinden sich für Alle zugänglich auf der Website.
§ 2 Vertragsabschluss
Nach dem Eingang der Anfrage erhält der Kunde ein verbindliches Angebot (mit dem Verweis auf die AGB’s) durch Hochzeitsglanz per E-Mail zugesandt.
Der Kunde nimmt das Angebot an, indem er dieses unterzeichnet und an Hochzeitsglanz zurücksendet.
Der Vertrag kommt mit dem Eingang des unterschriebenen Angebotes bei Hochzeitsglanz wirksam zustande.
Der Vertrag besteht aus dem unterschriebenen Angebot und den AGB‘s.
Hochzeitsglanz behält sich das Recht vor, Anfragen abzulehnen.
§ 3 Leistungen von Hochzeitsglanz
Hochzeitsglanz ist nicht Veranstalter der Hochzeit, sondern berät bei der Planung und Umsetzung der Hochzeit.
Leistungsgegenstände sind die im Vertrag beschriebenen Leistungen – diese können das Angebot und/oder Besprechungsprotokolle, welche bei Besprechungen zwischen Hochzeitsglanz und Kunden stattgefunden haben, sein. Diese Leistungen werden von Hochzeitsglanz sachgerecht erbracht.
Hochzeitsglanz schuldet die im Vertrag beschriebenen Leistungen, nicht aber einen bestimmten Erfolg.
Hochzeitsglanz erbringt die Leistungen gemäß den vertraglichen Vereinbarungen und bedient sich, wenn nötig, geeigneter Dritter um den Vertrag zu erfüllen. Die Auswahl geeigneter Dritter obliegt Hochzeitsglanz und erfolgt nach Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Zielführung. Eine Mitsprache durch den Kunden muss schriftlich im Vertrag festgehalten werden. Grundsätzlich erfolgt die Auswahl stets im Sinne des Kunden.
Im Falle von Krankheit oder einem Todesfall im näheren Umfeld der Familie behält Hochzeitsglanz sich das Recht vor, die Leistungen durch eine geeignete Ersatzperson erbringen zu lassen, ist aber nicht dazu verpflichtet.
Erfüllungstermine sind nur in Schriftform verbindlich. Die Leistungen können nur durch Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Kunden vertragsgemäß und rechtzeitig erbracht werden.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet alle Angaben bzw. Informationen, welche zur Auftragserfüllung notwendig sind, Hochzeitsglanz zur Verfügung zu stellen.
Änderungen aller Angaben oder Informationen, welche zur Auftragserfüllung notwendig sind, müssen durch den Kunden zeitnah und unaufgefordert Hochzeitsglanz mitgeteilt werden.
Der Kunde ist verpflichtet alle vereinbarten Handlungen rechtzeitig zu erbringen – vor allem Termingebundene Aufgaben müssen zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt erbracht sein.
Der Kunde ist verpflichtet, die mit dem Kunden zusammen entwickelten Planungen/Konzepte auf Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorschriften auf eigene Kosten prüfen zu lassen.
Der Kunde ist verpflichtet die Konzepte erst nach Prüfung auf rechtliche Zulässigkeit freizugeben. Der Kunde trägt allein das Risiko der gesetzlichen Vereinbarkeit.
Alle gedruckten Sachen, wie Einladungen, Namenskarten, Menükarten, etc. sind vor dem Druck auf Richtigkeit zu prüfen und erst dann freizugeben. Nach der Freigabe der Drucksachen ist der Kunden an das Ergebnis gebunden.
§ 5 Honorar, Termine und Ort
Das Honorar wird vertraglich festgelegt und kann auf Stundensätzen oder einem Pauschalhonorar basieren.
Der oder die Leistungsorte und Leistungstermine werden vertraglich festgehalten.
§ 6 Zusatzkosten
Zusatzleistungen sind Leistungen welche über die vertragliche Vereinbarung hinausgehen.
Fahrtkosten welche außerplanmäßig erfolgen, werden mit einer Kilometerpauschale von 0,75 € pro Kilometer plus Arbeitszeit in Rechnung gestellt.
Weitere Zusatzleistungen können z.B. sein:
Flugkosten
Übernachtungskosten (mindestens 3 Sterne-Unterkünfte, WLAN, Parkplatz, Frühstück)
Telefonkosten im Ausland
Verpflegung für die Dauer des Einsatzes an Veranstaltungstagen bzw. Übernahme der Kosten für Verpflegung an Veranstaltungstagen
Porto und Versandkosten
Abweichung hiervon bedürfen der Schriftform.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung bzw. Zahlungsbedingungen werden im Vertrag zwischen Hochzeitsglanz und dem Kunden festgelegt.
Der Kunde hat 30% der Vergütung beim Vertragsabschluss, 40% etwa nach der Hälfte der Gesamtplanungszeit vor der Veranstaltung und 30% bis sieben Tage nach der Veranstaltung zu zahlen.
Werden Leistungen gewünscht, welche nicht im Vertrag geregelt sind, werden diese in Form eines Kostenvoranschlages dem Kunden zur Genehmigung vorgelegt. Erfolgt keine Genehmigung, wird die Leistung auch nicht erbracht.
Reise- und Unterbringungskosten, sowie Boten- oder Transportkosten werden gesondert nach Aufwand abgerechnet und sind nicht im vereinbarten Honorar enthalten.
Jedwede Zusatzleistung, die nicht im Vertrag enthalten ist, ist auch nicht im Honorar enthalten und muss daher vom Kunden gesondert vergütet werden. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter sowie Leistungen von Hochzeitsglanz, die aufgrund eines Umstandes, den der Kunde zu vertreten hat, außerhalb der Geschäftszeiten erbracht wurden.
Ändert der Kunde vorzeitig seine Anfrage/Auftrag oder beendet er das Vertragsverhältnis, so hat der Kunde alle angefallenen Kosten von Hochzeitsglanz zu ersetzen, mindestens aber 50% des Gesamthonorars, und Hochzeitsglanz von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freizustellen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt hiervon unberührt.
Bei einer Terminverschiebung auf einen Sonn- oder Feiertag oder einen Tag, an dem Hochzeitsglanz bereits eine weitere Buchung vorliegen hat, behält sich Hochzeitsglanz das Recht vor eine Preissteigerung von 20% auf das ursprüngliche Angebot zu erheben.
Alle Rechnungen von Hochzeitsglanz sind vom Kunden innerhalb von sieben Tagen ab Zugang zu begleichen.
§ 8 Vertragsanpassung aufgrund von Höherer Gewalt und gesetzlicher Bestimmungen
Kann eine geplante Veranstaltung aufgrund von Höherer Gewalt (Pandemien, Seuchen, Epidemien) oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder gesetzlicher Bestimmungen nicht mehr wie vereinbart durchgeführt werden, so können die Parteien den Vertrag anpassen.
Die Anpassung ist durch beide Parteien – Hochzeitsglanz und Kunden – in einem persönlichen Gespräch durchzuführen.
Die Anpassung des Vertrages bedarf der Schriftform.
Alle bereits erbrachten Leistungen von Hochzeitsglanz sind zu vergüten.
Die Kosten welche durch die Vertragsanpassung entstehen, sei es durch die berechtigten Ansprüche Dritter oder durch den Mehraufwand an Planung durch Hochzeitsglanz, sind allein vom Kunden zu tragen.
Können die Parteien sich nicht auf eine Anpassung einigen, dann muss der Kunde einen Rücktritt aus dem Vertrag erklären. Der Rücktritt richtet sich nach § 10 der AGB.
§ 9 Kündigung durch Hochzeitsglanz
Hochzeitsglanz kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem vor:
wenn der Kunde seine vereinbarten Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig erbringt oder absehbar nicht erbringen kann und somit die Durchführung der vereinbarten Leistung längerfristig verzögert oder unmöglich macht
wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten aus dem Vertrag nicht fristgerecht nachkommt
wenn der Kunde gegen Vorschriften aus diesen AGB verstößt
wenn das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien nachhaltig gestört ist
Hochzeitsglanz kann den Vertrag nach angemessener Fristsetzung kündigen, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nachkommt oder sich im Verzug der Annahme mit einer angebotenen fertiggestellten Leistung befindet. Weitergehende Ansprüche von Hochzeitsglanz bleiben unberührt.
In den Fällen der Klauseln 1 a, b und c behält sich Hochzeitsglanz den Anspruch auf das volle Honorar inkl. Aufwendungen und Kosten vor. In allen anderen Fällen hat Hochzeitsglanz einen Anspruch auf Vergütung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallenen Leistungen und Kosten.
In allen Fällen, in denen der Kunde die Kündigung durch Vertragsverletzung oder durch Verstoß gegen die AGB herbeigeführt hat, werden eventuell angefallene Kosten, Aufwendungen oder Schadensersatz des Kunden nicht ersetzt.
§ 10 Rücktritt/Kündigung/Stornierung durch den Kunden oder Änderung der Anfrage/Auftrags
Im Falle einer Kündigung oder eines Rücktritts des Kunden hat Hochzeitsglanz einen Anspruch auf Vergütung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung/des Rücktritts angefallenen Leistungen und Kosten. Die bis zur wirksamen Kündigung oder zum wirksamen Rücktritt entstandenen Kosten sind vom Kunden zu erstatten.
Hochzeitsglanz stehen auch weitergehende Schadensersatzansprüche aus dem Gesetz zu.
Ändert der Kunde seine Anfrage/Auftrag, so hat Hochzeitsglanz das Recht, die Änderungen abzulehnen. Falls die Änderung durch Hochzeitsglanz angenommen werden, so hat der Kunde die Mehrkosten für die bereits ausgeführten Leistungen zu tragen und die Kosten für die Änderung zu übernehmen.
§ 11 Gewährleistung
Hochzeitsglanz haftet nicht für die termingerechte Ausführung von Leistungen Dritter, sondern nur für Leistungen die direkt von Hochzeitsglanz und ohne die Mitwirkung Dritter zu Stande kommen.
Hochzeitsglanz haftet nicht für Verzögerungen bei der Durchführung der Leistungen, wenn die Verzögerung auf Umständen beruht, die von Hochzeitsglanz nicht beherrscht werden können. Insbesondere wegen Rechnerausfall, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, aufgrund behördlicher Anordnung, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. Providern, Netzbetreibern oder Leistungsanbietern). In solchen Fällen wird die Durchführung der Leistung, falls noch zweckmäßig und noch möglich, nachgeholt. Der Vergütungsanspruch von Hochzeitsglanz bleibt bei einer Nachholung bestehen.
§ 12 Haftung
Hochzeitsglanz haftet nicht für die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften bei der Umsetzung der Konzepte, die von Hochzeitsglanz erarbeitet wurden oder/und mit dem Kunden entwickelt wurden. Hochzeitsglanz haftet nicht für Ansprüche, die wegen der Umsetzung der Konzepte gegen den Kunden erhoben werden.
Wird Hochzeitsglanz wegen Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften aufgrund der Umsetzung von Konzepten in Anspruch genommen, so stellt der Kunde Hochzeitsglanz von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde hat Hochzeitsglanz sämtliche Kosten und Schäden zu ersetzen. Daneben hat der Kunde die Kosten der Rechtsverteidigung von Hochzeitsglanz bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter zu erstatten.
Hochzeitsglanz wird die vereinbarten Leistungen mit der üblichen Sorgfalt durchführen. Eine Gewährleistung wird nicht übernommen; insbesondere besteht keine Gewähr dafür, dass die Umsetzung der Konzepte ideal zum gewünschten Erfolg führt.
Eine Haftung von Hochzeitsglanz für die vom Kunden bei der Umsetzung der Konzepte eingesetzte Hardware und Software ist ausgeschlossen. Ausnahme gilt, wenn Hochzeitsglanz gemäß den vereinbarten Leistungen für die Zurverfügungstellung der Hardware und/oder Software verantwortlich war.
Hochzeitsglanz übernimmt keine Haftung für Druckerzeugnisse, die vom Kunden zum Druck freigegeben wurden.
Hochzeitsglanz haftet nicht für Beschädigung, Flecken, Brandschäden, Verlust oder Diebstahl von Kleidung, Schmuck, Inventar, Gegenständen, Eigentum vom Kunden, von Gästen oder Dritten.
§ 13 Nutzungs- und Urheberrechte
Hochzeitsglanz kann mit Zustimmung des Kunden Fotos vom Brautpaar und von der Veranstaltung erstellen und diese als Referenz zu Marketingzwecken verwenden.
Die Übertragung der Nutzungsrechte bezieht sich nur auf das Konzept, welches für die Veranstaltung erstellt wurde und vom Kunden angenommen wurde.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er alle zur Durchführung der Leistung erforderlichen Rechte an den übermittelten Daten und Materialien (z.B. Fotos, Texte, Logos, Schriftarten) besitzt. Der Kunde stellt Hochzeitsglanz von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung von Rechten Dritter oder gesetzlichen Bestimmungen bei der Durchführung der Leistung entstehen. Daneben hat der Kunde die Kosten der Rechtsverteidigung welche bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter gegen Hochzeitsglanz wegen Rechteverletzung entstehen, zu erstatten. Im Falle eines Streites hat der Kunde alle relevanten Unterlagen und Informationen ohne Aufforderung an Hochzeitsglanz herauszugeben. Weitergehende Schadensersatzansprüche von Hochzeitsglanz bleiben hiervon unberührt.
§ 14 Datenschutz
Die Datenschutzpraxis von Hochzeitsglanz steht im Einklang mit geltendem Recht. Bitte beachten Sie hierzu die Datenschutzbestimmungen auf der Webseite.
Hochzeitsglanz wird personenbezogene Daten des Kunden wie z. B. Anschrift, Telefon, E-Mail und vom Kunden übermittelte Daten und Informationen speichern, verarbeiten und zur Erfüllung des Vertrages an ausgewählte (für die Durchführung der Leistung notwendige) Dritte weiterleiten.
Nach Beendigung des Vertrages und Ausgleich aller Ansprüche wird Hochzeitsglanz alle an sie übermittelten Unterlagen (z. B. Fotos, Layouts) auf Verlangen dem Kunden herausgeben. Ansonsten werden die Unterlagen innerhalb von 14 Tagen nach Veranstaltung vernichtet/gelöscht, soweit keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.
Hochzeitsglanz behält sich bis zur vollständigen Begleichung aller ihrer Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht vor.
§ 15 Schlussbestimmungen
Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Sitz von Hochzeitsglanz, soweit gesetzlich zulässig.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung darüberhinausgehender Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Ein Streitbeilegungsverfahren wird von der „european commission“ angeboten und ist online verfügbar.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
WIDERRUFSRECHT
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
FOLGEN DES WIDERRUFS Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, oder musste Aufgrund der Terminierung der Dienstleistung bereits mit Planungen/Vorarbeiten durch Hochzeitsglanz begonnen werden, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser Betrag ist im Vertrag aufgeführt.
Ende der Widerrufsbelehrung